finanziell autonom
Digitales Bürgertum:
Finanzierung und Aufbau des 2. Marktes
Gründung durch private Investoren:
Das digitale Bürgertum wird durch private Investoren als Interessensgemeinschaft in Form einer Genossenschaft ins Leben gerufen. Um Teil dieser Gemeinschaft zu werden, muss jeder digitale Bürger mindestens einen Anteil von 100 € halten.
Finanzierung des 2. Marktes:
- Abgabe von 2,5% pro Geldbewegung: Die mit dem deutschsprachigen Staat ausgehandelte Abgabe von 2,5% auf jede Geldbewegung jedes digitalen Bürgers als Unternehmen wird in einem Fonds gehalten.
- Verwendung des Fonds: Die Gelder des Fonds werden zum Aufbau des 2. Marktes als Kapitalgeber mit Rückzahlungspflicht verwendet.
- Pilotprojektphase: Der Aufbau des 2. Marktes durchläuft eine kostspielige Pilotprojektphase, die eine Anschubfinanzierung benötigt.
- Rückzahlung der Anschubfinanzierung: Diese Anschubfinanzierung wird durch einen aliquoten prozentualen Franchisebeitrag bei allen anderen Sprachnationen zurückgezahlt.
- Keine Kosten für Steuerzahler: Durch diese Finanzierungskonstruktion entstehen dem Steuerzahler des 1. Marktes keine direkten Kosten für den Aufbau des 2. Marktes.
Zusätzliche Finanzierung:
- Genussscheinprinzip: Private Investoren können sich durch den Kauf von Genussscheinen an der Finanzierung weiterer Projekte beteiligen. Diese Genussscheine ermöglichen eine dauerhafte und globale Finanzierung.
- Fonds als Bank: Der Fonds, in dem die Abgaben der digitalen Bürger gesammelt werden, fungiert als eine Art Bank. Die Gelder werden hierin gesammelt und ausschließlich zum Aufbau des 2. Marktes verwendet.
Unterstützung durch den Staat:
- Gesetzliche Absicherung: Der deutschsprachige Staat unterstützt das digitale Bürgertum durch ein Gesetz. Dieses Gesetz ermöglicht die rechtliche Anerkennung des digitalen Bürgertums als legales Unternehmertum für digitale Nomaden.
- Zweckgebundene Verwendung der Abgabe: Das Gesetz stellt sicher, dass die 2,5% Abgabe legal und zweckgebunden für den Aufbau des 2. Marktes verwendet werden darf.
- Mittelbereitstellung mit Rückzahlungspflicht: Der Staat kann dem digitalen Bürgertum Mittel zur Verfügung stellen, die mit Rückzahlungspflicht verbunden sind.
Fazit:
Die Finanzierung des digitalen Bürgertums und des 2. Marktes basiert auf einem innovativen Konzept, das private Investitionen mit staatlicher Unterstützung kombiniert. Durch diese Finanzierungskonstruktion wird sichergestellt, dass der Aufbau des 2. Marktes ohne Belastung der Steuerzahler erfolgt und gleichzeitig eine dauerhafte und globale Finanzierung gewährleistet ist.